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Störungsdienst

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Erreichbarkeit bei dringenden Fällen:
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        Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma Elektro Böhm, Wagnergasse 6, 2170 Poysdorf und dem Vertragspartner (Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte.

1.2. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.

1.3. Angebote sind stets freibleibend.

1.4. Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die den unsrigen entgegenstehen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.5. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.

2. Lieferung

2.1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2. Fälle höherer Gewalt, wie z.B. nachhaltige Behinderungen der Waren- und Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik und staatliche Eingriffe, entbinden uns während deren Dauer von der Liefer- und Leistungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse beim Vorlieferanten eingetreten sind. Bei lang anhaltenden Hindernissen – von mehr als 4 Wochen – sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3. Teillieferungen sind zulässig.

2.4. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang mitzuteilen.

3. Gewährleistung / Mängelrüge

3.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.

3.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehend bekannt zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand abgenommen.

3.3. Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Übergabe.

3.4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.

3.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

3.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

3.7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.

4. Haftung

4.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.

4.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

4.4. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

4.5. Reparaturen: Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an unverpackt angelieferten Geräten. Für reparierte Geräte, die bis 6 Wochen nach erfolgter Benachrichtigung nicht abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Ausgabe von kostenpflichtigen Reparaturen erfolgt bei Abholung gegen Barzahlung. Wenn vom Kunden nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag angefordert wird, erachten wir den Reparaturauftrag als gegeben. Wird ein Kostenvoranschlag gewünscht, wird hierfür ein Unkostenbeitrag verrechnet. Die Höhe des Unkostenbeitrages richtet sich nach der Art des Gerätes und bewegt sich zwischen € 15,00 bis 50,00. Für Verbrauchs- und Verschleißmaterial wie Batterien, Leuchtmittel und dgl. besteht keine Gewährleistung.

 

5. Zahlung

5.1. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2. Die Inanspruchnahme unserer Forderungen ist ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Skontoabzug ist nur zulässig, wenn der Zahlungspflichtige auch mit anderen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber innerhalb der Skontofrist nicht in Verzug ist.

5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Zinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12% p.a. Gleichzeitig werden sämtliche allenfalls gewährte Rabatte und sonstige gewährte Preisnachlässe zur Zahlung fällig. Die Kosten der außergerichtlichen Forderungsbetreibung, wie etwa Mahnspesen und Kosten eines Rechtsanwaltes sind ebenfalls zu bezahlen.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung wegen von uns nicht anerkannter Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten.

5.5. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.

6. Preise

6.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

6.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

6.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

6.4. Der Arbeitsaufwand wird nach unseren derzeit gültigen Montagesätzen verrechnet, ebenso Reisekosten, Zulagen, Auslösen und dgl.; für Materialverschnitt wird ein Zuschlag in dem in den Ö-Normen festgelegten Ausmaß berechnet.

7. Beigestellte Ware

7.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

7.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir ohne weitere Verständigung zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.3. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

8.4. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9. Angebote und Kostenvoranschläge

9.1. Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt und sind unverbindlich.

9.2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

9.3. Angebote beinhalten nicht den Aufwand für Stemm- und Verputzarbeiten, Schuttabfuhr sowie sonstige, im Angebot nicht ausdrücklich angeführte Leistungen, insbesondere nicht die Entsorgung, alter Anlagenteilen sowie sonstigen Sondermüll.

9.4. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Unterlagen bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ohne Zustimmung wird die Weitergabe an Dritte strafrechtlich verfolgt.

10. Allgemeines

10.1. Es gilt österreichisches Recht.

10.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10.3. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

10.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

 

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Blitzschutz

Blitzschutzanlagen und Erdungsanlagen dienen dazu Schäden zu vermeiden und somit Leben, Daten und Werte zu schützen.

Seit langen weiß man, dass der Blitzschlag ein Naturereignis ist vor dem man sich gut schützen kann. Ein Blitz schlägt wahllos ein, auch wenn er Stellen bevorzugt, die andere Orte im wesentlichen überragen. Daher kann grundlegend jedes Gebäude vom Blitz getroffen werden.

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